Wissenswertes

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Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Haushaltshilfe!

Haushalts- und Familienhilfe

Wenn Hausarbeiten liegen bleiben aufgrund von vorübergehender Krankheit oder bei Komplikationen
in der Schwangerschaft, dann finanziert die Krankenkasse nach Vorlage eines ärztlichen Attests eine
zeitweise Unterstützung im privaten Haushalt.

Bei Krankheit oder Rekonvaleszenz bleibt im Haushalt so manches liegen. Niemand wäscht die Wäsche
und kocht für die Familie. Die Grundreinigung ist kaum oder gar nicht gewährleistet. Deshalb ist in
einigen Fällen externe Hilfe zeitweise unbedingt erforderlich.

Unter welchen Voraussetzungen die gesetzlichen Krankenkassen für die Haushaltshilfe die Kosten
aufkommen, wird mit den folgenden Fragen behandelt und beantwortet.

Welche Voraussetzung muss gegeben sein?

Ob nach einer Operation, einem Unfall oder akuter Krankheit, wenn eine/r Versicherte/r nicht mehr selbständig einkaufen, putzen oder Wäsche waschen kann, steht dieser Person eine Haushaltshilfe
zu. Das gilt für Kinder unter 12 Jahren, die im Haushalt leben und insbesondere dann, wenn eines
der Elternteile im Krankenhaus verweilt oder auf REHA ist.

Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?

Die erkranke Person sollte „haushaltsführend“ sein, sich also bisher um alles im Haushalt gekümmert haben. Ist der Ehepartner während dessen zuhause, dann besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe.
Jedoch muss sich der Ehepartner deshalb nicht unbedingt Urlaub nehmen.
Teilen sich in Vollzeit arbeitende Eltern den Haushalt, gelten beide als haushaltsführend.

Wie stelle ich den Antrag richtig?

Der behandelte Arzt stellt zunächst ein Attest aus, welches eine medizinische Notwendigkeit erklärt,
wie viele Stunden täglich eine Haushaltshilfe benötigt wird und welcher Zeitraum dafür anzusetzen ist.
Die Bescheinigung sollte dann zusammen mit dem Antrag schnellstmöglich an die Kasse gehen. Der
Antrag muss laut Gesetz dann innerhalb 3 Wochen bewilligt werden.

Wie kann das Verfahren beschleunigt werden?

In dringenden Fällen kann sich z. B. der Sozialdienst einer Klinik über das Entlassungs-Management mit
der zuständigen Krankenkasse kurzschließen. Das allerdings setzt voraus, das der Patient diesbezüglich
an den Sozialdienst direkt wendet, um das Verfahren der Bewilligung zu beschleunigen.

Wie lange bezahlt die Kasse diese Leistung?

Lebt ein Kind bis max. 12 Jahre oder eines mit Behinderung im Haushalt, zahlt die Kasse bis zu
26 Wochen lang, egal ob der Versicherte in der Klinik, auf Reha oder zuhause ist. Ohne Kinder
läuft die Finanzierung bereits nach 4 Wochen aus.

Wie hoch fällt die gesetzliche Zuzahlung aus?

Versicherte über 18 Jahre zahlen 10% an Zuzahlung der Kosten der Haushaltshilfe. Laut AOK sind
5,00 Euro mindestens und 10,00 Euro maximal pro Tag zu bezahlen. Für Schwangere und frisch
Entbundene, deren Antrag bewilligt wurde, entfällt diese Zuzahlung.

Wer kann die Haushaltshilfe vor Ort leisten?

Alle Arbeiten zur Fortführung des Haushalts können an selbstständige Haushaltshilfen, die über
ein Instituionskennzeichen (IK-Nummer) mit den Kassen abrechnen können, vergeben werden.
Dabei stellen die Kassen Ihren Versicherten entsprechende Listen mit Namen und Adressen von
Haushaltshilfen zur Verfügung. Auch kann man im Internet unter „Haushaltshilfe“ und der PLZ
die ein oder andere Adresse finden. Mindestvoraussetzung sollte jedoch die abgeschlossene
Ausbildung als Hauswirtschafterin oder höher qualifizierte Berufe, wie z. B. Erzieherin sein.

Was ist mit der Betreuung von Kindern im Haushalt?

In manchen Fällen wird vor allem für die Betreuung von Kindern eine umfangreiche Hilfe im Haushalt
nötig! Die Kinder bedürfen dann entsprechender Aufsicht, zudem ist die Versorgung mit warmen Essen
sicher zu stellen und das Abholen vom Kindergarten oder z. B. das Bringen zur Musikstunde liegen im Rahmen der Tätigkeiten einer Haushalts- und Familienhelferin.
Diesen Begriff hat eine Fachorganisation aus Straubing, der tatsächlichen Anforderung geschuldet,
2016 entwickelt.